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Vorratsspeicherung von Daten: Wie viel „Privatsphäre“ braucht die Sicherheit?


04.01.2007 (S. Schauenberg) Kategorie: Europa

Bild: www.teletalk.de

Bereits im März 2006 beschloss das EU-Parlament eine Richtlinie zur Speicherung von Daten aus Kommunikationsmedien. Die EU-Richtlinie, bindend für alle Mitgliedsstaaten, sieht eine Speicherung von Daten aus Festnetz und Mobilfunkkommunikation für mindestens 6 Monate vor. Dies beinhaltet die Nutzerdaten der Teilnehmer eines Telefongespräches, sowie deren Standorte. Gleiches gilt für das Schreiben von SMS und E-Mails. Die Europäische Union, insbesondere Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden – auf deren Initiative die Richtlinie verabschiedet wurde – betrachtet sie als eine notwendige Reaktion auf die steigende Terrorgefahr.

Gespeichert werden sollen die Daten von den Unternehmen, die Kommunikationsdienste anbieten. Die Kosten, die dadurch entstehen, würden vom Staat jedoch nicht übernommen. Hier hatte sich der BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) schon im Dezember 2005 in einem offenen Brief gegen die Bezahlung staatlicher Aufgaben durch Unternehmen ausgesprochen und dies als eine ordnungspolitische Grundsatzentscheidung bezeichnet.

Nun hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf die Vorgaben aus Brüssel reagiert. Am 8. November 2006 hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Umsetzung der EU-Richtlinie vorsieht. Damit aber nicht genug: Zusätzlich sollen anonyme E-Mail-Accounts verboten werden und der Zugriff auf die gespeicherten Daten nicht nur bei „gravierenden“ Vergehen möglich sein, wie es in der EU-Richtlinie vorgesehen ist. Auch wenn „die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“, soll ein Einschreiten möglich sein (Gesetzentwurf zur Neuregelung von Telekommunikationsdaten; §100a, 1.3). Das bedeutet nichts anderes, als das die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft bei allen Straftaten, bei denen die gespeicherten Daten hilfreich sein könnten, auf diese zurückgreifen dürfen.

Nicht nur deswegen hat sich eine breite Front von Gegnern organisiert. Datenschützer halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig, so dass sich bereits 6.000 Bürger einer Sammelklage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe angeschlossen haben. Die Kläger berufen sich auf nichts Geringeres als das Grundgesetz, in dem „die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“(BVerfGE 65, 1) vorgeschrieben ist.

Als Eigentor kann man diesbezüglich den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Bericht des Bundeskriminalamtes bezeichnen, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen sollte. Innerhalb eines Jahres wären in lediglich 381 Fällen von Kriminalität die Telekommunikationsdaten hilfreich gewesen, dies sind 0,001 % aller Straftaten, die jährlich in Deutschland begangen werden.

Für Kritiker ist das nicht gerade ein überzeugendes Argument, wenn man bedenkt, wie groß der Fuß ist, den der Staat in die Tür der persönlichen Daten der Bürger halten möchte. Neben geschäftlichen Kontakten kann man mit den Daten, anhand der Standortbestimmung von Handytelefonaten, genau nachvollziehen, wann sich jemand wo aufgehalten hat und mit welchen Menschen derjenige in persönlichen Kontakt tritt. Besonders brisant ist auch, dass die Daten unbeteiligter Dritter nach diesem Gesetzentwurf nicht geschützt sind.

Hinzu kommt, dass der Zugriff auf die Daten nicht „nur“ der nationalen Polizei und dem Geheimdienst vorbehalten ist. Auch anderen Staaten, z.B. den USA, wurde seitens der EU der Zugang zu den gespeicherten Daten zugesichert.

Die Notwendigkeit, gleich mehrere Maxime unseres Rechtsstaates zu kippen – im Zuge der im Moment die Sicherheitspolitik bestimmenden Terrorismusbekämpfung – ist nicht nur für viele zivilgesellschaftlichen Organisationen, sondern auch für viele linke, sowie liberale Politiker höchst fragwürdig. Auch wenn die Entscheidung auf EU-Ebene schon längst gefallen ist, wird eine nationale Debatte bei Entscheidungen dieser Tragweite nicht ausbleiben. Für den Bürger stellt sich die Frage, ob er für ein eventuelles Mehr an Sicherheit in einem Rechtsstaat leben möchte, der Unschuldige möglicherweise unter Generalverdacht stellt und das Bild des „gläsernen Bürgers“ immer realistischer erscheinen lässt.



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