|
In unserer zweiteiligen Reihe über die Änderungen im Jahr 2007 wollen wir uns im ersten Teil mit der Mehrwertsteuer, der Deutschen Bahn, der GEZ, der Pendlerpauschale, dem Sparerfreibetrag, dem Arbeitszimmer und der Reichensteuer beschäftigen. Der zweite Teil soll sich mit dem Rentenbeitrag, den gesetzlichen Krankenkassen, der Versicherungspflichtgrenze, der Arbeitslosenversicherung, der Renten- und Arbeitslosenversicherung, dem Kinder- und Elterngeld, dem Arbeitslosengeld II, den Lebensversicherungen sowie mit dem Arztrecht befassen.
Seit dem 1. Januar 2007 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Insgesamt kann bei den Sozialbeiträgen gespart werden, dafür wird steuerlich aber stärker zugelangt.
Die Mehrwertsteuer wird, wie schon lange angekündigt, von 16 % auf 19 % angehoben. Allerdings bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei beispielsweise Trinkwasser, Lebensmitteln, Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Blumen und Tiernahrung von 7 % weiterhin erhalten. Kaltmieten, Baukredite und Arzthonorare bleiben in diesem Jahr auch von der Mehrwertsteuer verschont.
Auch manche Firmen kassieren ab 2007 mehr für ihre Dienstleistungen. Die Deutsche Bahn beispielsweise hebt ihre Preise an. So steigen diese für ICE, Intercity und Eurocity durchschnittlich um 5,6 %. Die GEZ verlangt vom 1. Januar des neuen Jahres an Rundfunkgebühren für internetfähige Computer und Handys in Höhe von 5,52 Euro pro Monat für Haushalte, die bisher noch keine Gebühren zahlten.
Teuer wird es weiterhin für Berufspendler. Autofahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern und weniger können steuerlich keine Pendlerpauschale mehr geltend machen. Die bisherige Pauschale von 0,3 Euro pro gefahrenen Kilometer wird erst ab dem 21. Kilometer angerechnet.
Auch beim Sparen wird zur Kasse gebeten. Der Sparerfreibetrag fällt für Ledige von 1370 Euro auf 750 Euro, für Ehepaare von 2740 Euro auf 1500 Euro. Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen, sind normalerweise steuerpflichtig, bis zur Höhe des Sparerfreibetrages aber nicht. Wenn der Steuerpflichtige neben der Werbungskostenpauschale den Sparerfreibetrag von den Einkünften aus Kapitalvermögen abzieht, erhält er die Steuerbemessungsgrundlage.
Ab dem Jahr 2007 können Lehrer ihre Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzen. Ein Arbeitszimmer kann steuerlich lediglich dann angerechnet werden, sofern dieses „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten bildet“.
Weiter tritt im neuen Jahre die so genannte Reichensteuer in Kraft. Diese gilt für Ledige mit einem privaten Einkommen von 250.000 Euro und mehr, sowie für Ehepaare mit einem privaten Einkommen ab 500.000 Euro aufwärts pro Jahr. Bei den „Reichen“ wird dann der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % auf 45 % aufgestockt. Auf Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder selbständiger Arbeit wird nach der neuen Regelung noch keine Reichensteuer erhoben.
|