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In unserer zweiteiligen Reihe über die Änderungen im Jahr 2007 haben wir uns im ersten Teil mit der Mehrwertsteuer, der Deutschen Bahn, der GEZ, der Pendlerpauschale, dem Sparerfreibetrag, dem Arbeitszimmer und der Reichensteuer beschäftigt. Der zweite Teil wird sich nun mit dem Rentenbeitrag, den gesetzlichen Krankenkassen, der Versicherungspflichtgrenze, der Arbeitslosenversicherung, der Renten- und Arbeitslosenversicherung, dem Kinder- und Elterngeld, dem Arbeitslosengeld II, den Lebensversicherungen sowie mit dem Arztrecht befassen.
In unzähligen Verhandlungen über Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts im Jahr 2006 wurde die Erhöhung des Rentenbeitrags von 19,5 % auf 19,9 % beschlossen. Die Rentenkassen erwirtschaften damit Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden Euro. Ebenfalls stehen im Jahre 2007 Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen an.
Die Versicherungspflichtgrenze klettert von 3937,50 Euro auf 3975 Euro. Diese gibt das maximale Einkommen an, bis zu dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern. Verdient er mehr als die Versicherungspflichtgrenze, hat er die Möglichkeit sich gegen eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden und in eine private oder gar keine einzutreten.
Der Beitrag in der Arbeitslosenversicherung fällt von 6,5 % auf 4,2 %. Dadurch werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stark entlastet.
In den neuen Bundesländern erhöht sich der Grenzwert für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von 4400 € auf 4550 €, während er in den alten Bundesländern konstant bei 5250 € im Monat stagniert. Das heißt, dass bei einem Bruttoeinkommen über den genannten Zahlen der abzuführende Beitrag sich nicht mehr erhöht, sondern prozentual auf maximal dieser Bemessungsgrenze berechnet wird.
Das Kindergeld gibt es für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 und älter nur noch bis zum 25. Lebensjahr, und nicht mehr, wie bisher, bis zum Alter von 27. Für Kinder aus dem Jahrgang 1982 bis 26 Jahre.
Statt des bisherigen Erziehungsgeldes tritt das Elterngeld in Kraft, das 12 Monate gezahlt werden kann. Falls der andere Partner auch noch auf Erziehungsurlaub nimmt, werden noch weitere zwei Monate ausgezahlt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate. Es ersetzt dabei 67 % des wegfallenden Einkommens des Elternteils, der beruflich kürzer tritt, maximal allerdings 1800 €.
Strengere Regeln gelten ab 2007 für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Arbeitslose, die eine zumutbare Arbeit nicht annehmen, müssen mit Kürzungen rechnen. Bei der ersten Ablehnung wird das Arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt, bei einer zweiten Ablehnung innerhalb eines Jahres bereits um 60 %, bei jeder weiteren Ablehnung wird drei Monate lang gar kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt. Bei Arbeitslosen unter 25 Jahren wird bereits nach einer zweiten Ablehnung das Arbeitslosengeld II vollständig einbehalten.
Für neue Policen von Lebensversicherungen fällt der Garantiezins von 2,75 % auf 2,25 %.
Auch beim Arztrecht kommt es in diesem Jahr zu Änderungen. Die Altersgrenzen für sich niederlassende Ärzte werden gelöst. Nun können auch Ärzte über 55 Jahre sich als Vertragsarzt niederlassen. In Regionen, in denen Ärzte gebraucht werden, müssen auch über 68-jährige Ärzte nicht in Rente gehen. Die Teilzeitarbeit für Ärzte wird vereinfacht.
Im neuen Jahr wird also vieles anders, bleibt abzuwarten, inwiefern die Neuerungen positives mit sich bringen.
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