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Demokratiedefizit in Deutschland - Teil 1


23.02.2007 (J. Düring) Kategorie: Europa

Bild: www.fontaene.de

In diesem ersten Teil der Doppelreihe soll zunächst erklärt werden, was es mit dem Titel auf sich hat. Der besondere Schwerpunkt liegt hier auf der Aussage Roman Herzogs, dass die EU eine stark gestaltende Rolle in der Deutschen Demokratie spielt. Im zweiten Teil wird dann ein genauerer Blick auf mögliche Lösungen für das aktuelle Problem geworfen.

Ein vereintes Europa, das viele nationale Individualitäten, Kulturen und Werte friedlich in sich vereinigt, klingt einem weltlichem Paradies ziemlich nahe. Aber ist das wirklich der Fall? Ein demokratisches Zusammenleben ohne eine Verallgemeinerung der Kulturen und Strukturen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)?

Roman Herzog, der ehemalige deutsche Bundespräsident (1994 bis 1999) und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (1987 bis1994) sowie der Direktor des Zentrums für Europäische Politik (CEP), Lüder Gerken, widersprechen dem lautstark. Sie sehen die Demokratie Deutschlands durch eine Fehlentwicklung der EU gefährdet. Diese Fehlentwicklung bezeichnet er genauer als Zentralisierung, dass die Union Dinge reguliert für die sie keine Kompetenzen besitzt oder die nicht vereinheitlicht werden müssten.

Gerken und Herzog betrachten als Grund für die Zentralisierung das Verlangen der „Beamten“ (EU- Politiker, Politiker, EU-Beamte), Regelungen oder auch Verbesserungen, wie zum Beispiel Schutz gegen Diskriminierung, möglichst weit reichend durchzusetzen. Das resultiert in Regulierungen und somit der europäischen Zentralisierung.

In Deutschland zum Beispiel stammen 84 Prozent der zwischen 1998 und 2004 durchgeführten Rechtsakte von der Europäischen Union. Ein lange Zeit umstrittenes Exempel hierfür ist das Antidiskriminierungsgesetz.

Die Zielsetzung der EU

Herzog sieht die Ursache dieser Problematik in der Existenz zweier sich ausschließender Vorstellungen über die endgültige Zielsetzung und Gestaltung der EU.

Zum ersten wären da die „Intergouvernementalisten“, die einen Verbund dauerhaft souveräner Staaten anstreben. Sie wollen der zunehmenden Zentralisierung der EU-Politik (die mit dem Rückgang der mitgliedsstaatlichen Befugnisse einhergeht) mit einer Stärkung der EU-Ministerrats-Rolle entgegenwirken. Dieser Gedanke basiert auf dem Machterhaltungstrieb der einzelnen europäischen Länder, welche die Souveränitätsabgabe mindern wollen.

Zum anderen wären da die „Föderalisten“, die einen europäischen Bundesstaat debütieren. Sie verlangen staatliche Strukturen der EU gemäß der Gewaltenteilungslehre. Es wird in erster Linie die Intransparenz der Entscheidungsverfahren kritisiert, die darüber hinaus auch undemokratisch abliefen. Besonderes Gewicht legen sie auf ein Parlament als autonome Legislative und die Regierung als selbstständige Exekutive.

Den Kompromiss aus diesen beiden Vorstellungen bildet der institutionelle Aufbau der EU. Die Legislative besteht aus dem Europäischem Parlament und dem Rat, welcher den größeren Einfluss hat. Die Regierung besteht aus der Kommission, die sich nicht vollends gegen die Regierungen der Mitgliedsstaaten stellen darf, die im Rat mitbestimmen. Somit liegen die wesentlichen Legislativfunktionen bei den Mitgliedern der Exekutive. Es findet keine klare Gewaltenteilung statt.

Auf nationaler Ebene bedeutet dies eine Aushöhlung der Parlamente wie des Bundestages. Nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesregierung beschließt im Ministerrat die Mehrheit der (geltenden) Gesetze. Jede von ihr verabschiedete Richtlinie muss vom Bundestag in das deutsche Recht umgesetzt werden, er verliert somit seine, im Grundgesetz gefestigte Rolle, als zentraler Akteur der Gestaltung des politischen Gemeinwesens. Folglich würden, laut Herzog, große Teile, der für Deutschland geltenden Gesetzgebung aufgehoben. Infolgedessen verliert der Bundestag an Einfluss, in Anbetracht der exekutiven Machtstellung, bezüglich der Gestaltung der EU-Politik: Die Bundesregierung ist verpflichtet den Bundestag frühzeitig über die Entwicklungen der EU zu informieren und dessen Stellungnahme zu berücksichtigen.



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