|
Der erste Teil der Doppelreihe „Demokratiedefizit in Deutschland“ befasst sich mit der Kritik Roman Herzogs und Lüder Gerkens zu dem aktuellen Abbau der Demokratie in Deutschland. Ursache dessen sind zunehmende Eingriffen der EU, welche zwei sich ausschließende Zielsetzungen für die EU beinhalten. Die Zielsetzungen bilden jedoch den institutionellen Aufbau der EU, wodurch die klare Gewaltenteilung und somit auch die Souveränität der Mitgliedsstaaten negativ beeinflusst wird. Im zweiten Teil der Reihe geht es um mögliche Lösungsvorschläge.
Die EU-Verfassung als Lösung?
Auf die Frage ob die EU-Verfassung diese Probleme lösen könnte, wird von Gerken und Herzog abermals ein lautstarkes „Nein!“ geäußert. Die EU-Verfassung, auch Verfassungsvertrag genannt, soll die Verträge der EG (Europäische Gemeinschaft) und EU ablösen und somit der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. Sie spricht dem Europäischen Parlament zwar deutlich mehr Mitentscheidungsrechte als bisher zu, doch die nationalen Parlamente können an EU-Gesetzesentwürfen lediglich einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip beanstanden.
Das Prinzip besagt, dass übergeordnete Gemeinschaftsformen nur für Aufgaben eintreten sollen, die kleinere gesellschaftliche Einheiten nicht erfüllen können. Der Einspruch verpflichtet die EU-Organe jedoch nicht zu resultierenden Konsequenzen. Außerdem wird der nationalen Exekutive (nicht den nationalen Parlamenten) das Recht erteilt, Einstimmigkeitspflichtige EU-Zuständigkeiten in Zuständigkeiten mit Mehrheitseinscheidung umzuwandeln. Das heißt, dass die Exekutive ermächtig wird eigenständig, also ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente, einen völkerrechtlichen Vertrag zu variieren.
Die Verbesserungsideen von Gerken und Herzog
So fordern Gerken und Herzog eine Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Kammer, die dachwidrige Regelungen der EU verhindern kann, diese allerdings nicht selbst ausüben. Des Weiteren sei es wichtig, die Zuständigkeiten exakt festzulegen um die Zentralisierung aufzuhalten. Hierfür soll ein Gerichtshof aufgebaut werden, welcher die internen Kompetenzfragen klären soll. Ein weiterer Anspruch ist die Einführung des Diskontinuitätsprinzips. Jenes besagt, dass Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, automatisch verfallen. Dadurch muss sich die EU nicht über viele Jahre mit alten Gesetzesentwürfen befassen. Ein weiterer Punkt ist, dass den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden müsse, der EU Zuständigkeiten über einen bestimmten Politikbereich wieder entziehen zu können, um so der Machtausübung durch EU-Organe Einhalt zu gebieten.
Es ist natürlich höchst fraglich, ob durch die Einhaltung der Forderungen von Roman Herzog und Lüder Gerken ein weiterer Schritt in Richtung eines europäischen Paradieses getan werden kann. Vielleicht ist es jedoch möglich sich einen Schritt weiter von dem anscheinend nahenden autoritären Europa zu entfernen.
|