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Einkaufen rund um die Uhr – das ist seit Ende letzten Jahres per Gesetz in vielen Bundesländern möglich. Berlin und Nordrhein-Westfalen waren hier Vorreiter, es folgten Hessen und Brandenburg, sowie Schleswig-Holstein. Lediglich in Bayern und Saarland bleibt die alte Regelung bestehen. Das heißt die Geschäfte öffnen um 6 Uhr und müssen um 20 Uhr wieder schließen. Alle übrigen Bundesländer haben sehr unterschiedliche Regelungen. Beispielsweise dürfen Geschäfte länger, jedoch nicht rund um die Uhr öffnen. In wieder anderen Ländern gibt es noch keine konkreten Pläne.
Das Verkaufen an Sonntagen bleibt jedoch in allen Bundesländern weitestgehend eingeschränkt. Ausnahmeregelungen erlauben den Geschäften, zum Beispiel in Berlin, höchstens an den Adventssonntagen und an vier weiteren Sonntagen im Jahr von 13 bis 20 Uhr zu öffnen.
Mit der Föderalismusreform vom 30. Juni 2006, die die Ladenschlusszeiten zur Ländersache erklärt, geht in Deutschland eine lange Tradition zu Ende. Bereits im Oktober 1990 wurde das erste Ladenschlussgesetz verabschiedet, welches besagte, dass Geschäfte an Werktagen zwischen 5 und 21 Uhr geöffnet haben durften.
Das erste diesbezügliche Gesetz trat in der Bundesrepublik im Jahr 1957 in Kraft. Geschäfte, mit Ausnahme von Tankstellen, Kiosken und Bahnhofsgeschäften, mussten unter der Woche von 18.30 Uhr bis 7 Uhr und am Samstag ab 14 Uhr die Türen schließen. Seitdem wurde das Gesetz immer wieder zu Gunsten längerer Öffnungszeiten geändert. So genannte „lange Samstage“ oder „lange Donnerstage“ wurden eingeführt. Vor vier Jahren wurde es dem Einzelhandel schließlich erlaubt von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr zu verkaufen.
Mit den neuen Regelungen liegt Deutschland im europäischen Vergleich trotz allem nur im oberen Mittelfeld. In Ländern wie Großbritannien, Irland oder Polen sind begrenzte Öffnungszeiten generell und auch am Sonntag unbekannt.
Viele Händler begrüßen die neue Regelung und würden gerne mit den Nachbarländern gleichziehen, um auch am Sonntag öffnen zu dürfen. Unbegrenzte Verkaufszeiten würden zusätzliche Gewinne verschaffen und verkaufsoffene Sonntage zusätzlich Kunden anlocken, so die Befürworter.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist andererseits strikt gegen die Aufhebung des Ladenschlusses. Sie befürchtet die Ausbeutung der Angestellten im Einzelhandel, da sie am Sonntag und spät abends, ohne Zuschlag arbeiten müssten. Laut Arbeitgeberverband werden durch die neue Regelung auch keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen. Bereits im Februar 2007 meldete der Hessische Einzelhandel nämlich, dass durch die Neuregelung keine höheren Verkaufszahlen zu verzeichnen waren.
Auch die Kirchen werden weiterhin für das Verkaufsverbot am Sonntag eintreten, um den traditionellen Ruhetag zu wahren.
Wie sich das gelockerte Ladenschlussgesetz auf die Öffnungszeiten der Geschäfte tatsächlich auswirkt, liegt in der Hand der Kunden, denn sie bestimmen schließlich selbst, wann sie einkaufen wollen und danach werden sich die Geschäfte richten.
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