|
Am Montag, dem 19. Februar 2007, sprach das Amtsgericht München ein bedeutendes Urteil gegen dubiose Geschäfte im Internet. Die Beklagte hatte ihre Lebenserwartung auf einer Webseite kalkulieren lassen, ohne zu wissen, dass sie dabei ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch nahm. Nach Ansicht des Gerichtes erhielt sie Recht.
Das Amtsgericht entschied, dass entstehende Kosten auf Internetseiten klar und sichtbar gekennzeichnet sein müssen. Sind diese nur versteckt lesbar, ist der Nutzer nicht verpflichtet sie zu begleichen.
Im verhandelten Fall waren die Kosten von 30 Euro erst unter dem Klick zum Anmelden auf der Webseite und damit nach Ansicht der Justiz versteckt aufgeführt. Ebenfalls sei es den Rechtswissenschaftlern zufolge nicht ausreichend, anfallende Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nennen, auch wenn sie von den Nutzern bestätigt werden.
Im Zeitalter des Wirtschaftsbetrugs im Internet verspricht das neue Urteil Hoffnung, dass zukünftig derartige Abzockermaschen ins Leere laufen. Kennzeichnend für solch skrupellose Betrüger ist es, mit Gratisangeboten oder Gewinnspielen, Internetnutzer bewusst auf ihre Webseiten zu locken. Irgendwo kleingedruckt werden die Kosten aufgelistet und nach einiger Zeit Rechnungen, Mahnungen und böse Briefe von Inkassounternehmen geschrieben. Dabei erhöhen sich die Rechnungen natürlich sukzessive. Wer nicht zahlt, wird mit Furcht erregenden Drohungen auf Zwangsvollstreckung belästigt.
Eine im Internet in zahlreichen Foren populär gewordene Firma ist die Swiss Einkaufsgemeinschaft AG (swissecommerce). Sie ist Betreiber etlicher Seiten wie beispielsweise www.movietester.de. Das Unternehmen schreckt nicht einmal davor zurück, das dadurch im Internet negativ bekannt gewordene Inkassounternehmen I.D.S. Inkassomanagement zur telefonischen Belästigung ihrer Opfer anzuheuern.
Eine ähnliche Masche verfolgt die Firma „ISAS (Internet Services and Solutions) – A&M Schmidtlein GbR“, vor der der Verbraucherschutz inzwischen dringend warnt. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem die Webseiten www.hausaufgaben-heute.com, www.fabrikkauf-heute.com und www.basteln-heute.com. Auch hier liegen zahlreiche Beschwerden von Nutzern vor, die angeben, nichts von den Abokosten gewusst zu haben.
Wenn auch schon viele Menschen durch Verbraucherschutz und Medien vor dubiosen Machenschaften gewarnt worden sind und nicht zahlen, gibt es scheinbar noch genügend Betrogene, die aus Zweifel oder einfach um des Friedens Willen die angeblichen Rechnungen begleichen. Traurigerweise verdienen sich viele Betrüger so eine goldene Nase. Bleibt zu hoffen, dass es mehr derartige Urteile geben wird und die deutsche Rechtsprechung insgesamt hartnäckiger gegen Internetbetrügereien vorgeht, um solchen Gaunereien einen Riegel vorzuschieben.
Haben Sie selbst schon Erfahrungen mit ähnlichen Dreistigkeiten gemacht oder haben Sie Tipps, wie sich Opfer gegen diese Art des Betruges wehren können? Diskutieren Sie darüber mit uns im Life-Go-Forum und lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben.
|