|
Viele eBayer kennen das Problem: Man hat einem Verkäufer aus berechtigtem Grund eine schlechte Bewertung gegeben und nun rächt er sich seinerseits damit. Auf diese Weise erpressen viele die Käufer, ihre Wertung zurückzunehmen.
Auf den Seiten von eBay selbst sind Rache-Bewertungen ein viel diskutiertes Thema. Sie scheinen auf dem Online-Marktplatz ein häufig genutztes Mittel zu sein, das eigene Profil positiv zu halten. Im eBay-Forum selbst wurden zur Verbesserung des Systems schon viele Vorschläge gemacht. Unter anderem, dass die Bewertungen von Käufer und Verkäufer zunächst verdeckt abgegeben und für eine bestimmte Frist treuhändisch verwahrt werden sollen, damit es nicht zu einer negativen Reaktion auf Grundlage der zuerst abgegebenen Bewertung kommen kann. Das Problem an dieser Idee ist, dass es Betrüger so einfacher hätten, teure zu Ware verkaufen, ohne dass sie je beim Kunden ankommt. Bis die ersten negativen Bewertungen andere potentielle Kunden warnen könnten, hätte der Verkäufer schon viel Geld eingenommen, ohne dafür Ware geliefert zu haben.
Die Abgabe einer Bewertung ist generell freiwillig. Normalerweise sollte dies zuerst der Verkäufer machen, da er der erste Leistungsempfänger ist. Pflicht ist das allerdings nicht. Die Freiwilligkeit ist auch ein Grund, warum eBay das Bewertungsverfahren noch nicht stärker reglementiert hat. Sie würde so verloren gehen.
eBay selbst hält sich aus dem Problem eher heraus. Auf eine Beschwerde über einen unzuverlässigen Verkäufer verwies eBay auf das Bewertungssystem: „Unser Online-Marktplatz ist der Ort, an dem wir Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir schaffen den Rahmen für einen sicheren Handel (z.B. mit dem Bewertungssystem). Der Vertrag kommt aber zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Für die korrekte Abwicklung können nur die Handelspartner selbst Sorge tragen.“ Nachdem die betroffene Person dem Rat folgte, erhielt sie prompt die gefürchtete Rachebewertung.
Auf generelle Beschwerden zu dem Thema erhält man per E-Mail lediglich ein Standardschreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass es derzeit keine Richtlinie gäbe, wer zuerst bewerten solle. Weiter mische sich eBay generell nicht in die Bewertungen ein, werde sie weder verändern, noch löschen. Der Betroffene erhält in dieser E-Mail außerdem noch Links zu Ausnahmeregelungen und weitere Hinweise, wie den, dass Bewertungen nachträglich auch noch kommentiert bzw. sie einvernehmlich mit dem Handelspartner zurückgenommen werden könnten.
Letzteres ist allerdings die Grundlage für Erpressungen seitens des Verkäufers. Diesen stört eine negative Bewertung nämlich in der Regel kaum, wenn er ansonsten überwiegend positive hat. Der Käufer allerdings kann damit schon ein Problem haben und wird somit erpressbar. Nimmt er die Bewertung nicht im Einvernehmen mit dem Verkäufer zurück, bleibt seine ebenfalls bestehen. Der Hinweis auf die nachträgliche Kommentierung ist ebenfalls kaum nützlich, da viele Verkäufer diese erst gar nicht lesen.
Im einem eBay-Ratgeber wird dem Verkäufer sogar der Tipp gegeben, nach einer schlechten Bewertung seitens des Käufers diesen ebenfalls negativ zu bewerten: „Sollten Sie einmal unangemessen negativ bewertet worden sein, so setzen Sie sich mit dem Käufer in Verbindung, nachdem Sie ihn auch negativ bewertet haben. Im gegenseitigen Einvernehmen lassen sich negative Bewertungen beidseitig über eBay löschen. eBay überprüft dabei die Gründe nicht. Wichtig ist nur, dass Käufer und Verkäufer dies wollen.“
eBay rät auch noch dazu, zwei verschiedene Konten anzulegen. Ein Verkäufer- und ein separates Käuferkonto, um sich vor einer solchen Racheaktion zu schützen. Es heißt außerdem zu dem Thema: „Bei Ihrem Verkäufer-Konto sollten Sie grundsätzlich erst eine Bewertung vornehmen, wenn der Käufer Sie bereits positiv bewertet hat.“
Dass genau hier das Problem liegt, scheint eBay jedoch nicht zu interessieren. Andererseits sind negative Bewertungen für Verkäufer, die nicht Powerseller sind, weitaus tragischer als für den Käufer, da eBay Verkäuferkonten teilweise schon nach drei solchen löscht. Die erneute Einrichtung eines Kontos unter dem gleichen Namen ist nicht möglich.
Eine Lösung des Problems ist also noch lange nicht in Sicht. Es bleibt einem nur die Hoffnung, an einen seriösen Verkäufer zu geraten bzw. sich mit diesem glücklich einigen zu können. Ansonsten kann sich der Benutzer gegen Rachebewertungen und Abzocke bei eBay kaum zu Wehr setzen. Deshalb kann auch der Gang in einen Laden in der Umgebung manchmal nicht verkehrt sein.
|