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Mit großer Mehrheit hat der chinesische Volkskongress am 15. März 2007 ein Gesetz zum Schutz von Privateigentum verabschiedet. Danach sollen private Eigentümer künftig erstmals in der Geschichte der kommunistischen Republik vor willkürlichen Enteignungen geschützt werden. Bis heute konnte privates Eigentum in China im Sinne der sozialistischen Ideologie des Landes jederzeit verstaatlicht werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, vermehrt private Investoren aus dem Ausland nach China zu locken, um das derzeit boomende Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten.
Der chinesische Markt hat sich in den letzten Jahren für die westliche Welt kontinuierlich weiter geöffnet. Deshalb sei ein wirksamer Schutz des „rechtmäßig durch harte Arbeit erworbenen Eigentums“ notwendig geworden, erklärte Politbüromitglied Wang Zhaoguo vor den 2.835 Abgeordneten in der großen Halle des Volkes in Peking. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: „Der Besitz des Staates, des Kollektivs, von Einzelpersonen und anderer Berechtigter wird durch das Gesetz geschützt. Dieser Grundsatz darf nicht verletzt werden.“ Ausgenommen wurde allein der Landbesitz, der auch zukünftig unter staatlicher Kontrolle bleibt.
Der Gesetzesentwurf war seit einigen Jahren Gegenstand eines erbitterten politischen Streits in der Volksrepublik. Kommunistische Hardliner sehen in der Reform einen „Ausverkauf des Sozialismus“. Sie befürchten, dass China zunehmend auf eine kapitalistische Bahn gerät. Ranghohe Regierungsmitglieder betonten während der Debatten jedoch immer wieder, dass das Gesetz durchaus mit dem sozialistischen System vereinbar sei. Ideologische Begründungen dafür, die über das Argument der finanziellen Stabilisierung des Systems hinausgehen, gaben sie allerdings nicht. Im Ausland gilt der Entschluss als eine wichtige Weichenstellung auf dem Weg zu mehr Marktwirtschaft in China.
Gleichzeitig schaffte der nationale Volkskongress in Peking die steuerlichen Privilegien ausländischer Unternehmen in China ab. Diese hatten bislang nur durchschnittlich 15 % Körperschaftssteuer an den Staat zahlen müssen, während einheimische Investoren rund 33 % Steuern an den Fiskus abführten. In Zukunft wird ein einheitlicher Unternehmenssteuersatz von 25 % gelten.
Finanzminister Jin Renqing, der sich dadurch zukünftig Mehreinahmen von bis zu 5,5 Milliarden US-Dollar jährlich verspricht, bemühte sich jedoch, die ausländischen Investoren zu beruhigen: Der neue Steuersatz sei immer noch „relativ niedrig im weltweiten Vergleich und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zuträglich“. Zudem billigt das Gesetz den ausländischen Unternehmen eine fünfjährige Übergangsfrist zu. Mit den neuen Gesetzen hält sich die Volksrepublik China erstmals an die Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO).
Obwohl die nicht frei gewählten Delegierten des chinesischen Parlaments den Vorlagen der Regierung immer mit deutlicher Mehrheit zustimmen, war bei diesen Reformvorlagen durchaus mit mehr Gegenstimmen und Enthaltungen gerechnet worden.
Der aus rund 3.000 Mitgliedern bestehende Volkskongress tagt einmal im Jahr und ist nominell das oberste Gesetzgebungsorgan Chinas. Er ist somit formal als Staatsmacht zu betrachten. Das Politbüro (14 bis 24 Mitglieder) und das Zentralkomitee (ca. 200 Mitglieder) gelten dabei als die zentralen Entscheidungsgremien der Parteidiktatur. Auf Vorschlag der kommunistischen Partei wählt das Parlament den Staatspräsidenten, den Staatsrat, die zentrale Militärkommission, den obersten Volksgerichtshof und die oberste Staatsanwaltschaft.
Insgesamt kann bezweifelt werden, ob die neuen Gesetze tatsächlich ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit in China sind. Das Privateigentum befindet sich zumeist in den Händen von wenigen Parteifunktionären, die im Zuge dubioser Privatisierungen eigene Privatunternehmen gegründet haben. Abzuwarten bleibt also, ob die Reformen den Schutz der einfachen Bürger tatsächlich verbessern werden.
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