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Verbraucherschützer schlagen gegen Werbeanrufe Alarm


11.04.2007 (H. Bylinski) Kategorie: Panorama

Bild: www.schoko-bella.de

Anrufe zu Werbezwecken und Kundenaquise sind in Deutschland seit 2004 gesetzlich verboten. Dies gilt vor allem dann, wenn der Verbraucher keine Einverständniserklärung für die ungebetenen Anrufe erteilt hat. Verbraucherschützer beklagen, dass die unerwünschten Werbeanrufe trotz Verbots in den ersten neun Monaten des letzen Jahres um ein Drittel angestiegen sind. Dies geht aus einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervor, die im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde.

Die GfK stellte fest, dass im ersten Quartal 2006 insgesamt 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte mit Verbrauchern aufgenommen wurden. Das sind etwa 900.000 Anrufe pro Tag. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 waren es insgesamt 224 Millionen Haushalte, die bezüglich Werbung angerufen wurden. Dies sind 31,3 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2005, berichtet die Webseite der Tagesschau.

Den größten Marktanteil im Telefonmarketing haben laut GfK Lotterien und Gewinnspiele, gefolgt von Telekommunikationsunternehmen sowie der Buch- und Medienbranche.

Ganze 95 % der Befragten gaben in einer Umfrage der Verbraucherzentralen an, sie fühlen sich durch unwillkommene Telefonwerbung belästigt. Allein in Nordrhein-Westfalen beschweren sich pro Jahr mehr als 12.000 Verbraucher über Anrufe von Unternehmen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen „andrehen wollen“.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit gewertet und von der Bundesnetzagentur mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden soll. Auch kann der Verbraucher von der Möglichkeit gebrauch machen, Vertragsabschlüsse die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhen, einfacher aufzulösen und Schadensersatz fordern zu können. Zudem sollen von den Unternehmen mit illegalen Werbemethoden erlangte Gewinne leichter abgeschöpft werden können als bisher. Die Unterdrückung der Rufnummernanzeige wird zukünftig ebenso bei Werbeanrufen verboten sein.

Juristin Ute Niclas von der Verbraucherzentrale gab gegenüber der Tagesschau Tipps für den Umgang mit unerbetenen Anrufen: Wichtig sei es, dass die Betroffenen sich die Firma aber auch den Namen des Anrufers notieren und offensiv nachfragen, ob eine Einverständniserklärung vorliegt.

Der Angerufene solle darauf hinweisen, dass der Anruf unerwünscht ist und das Unternehmen auffordern, die persönlichen Daten umgehend zu löschen. Oft hilft auch die Drohung mit der Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens. Betroffene haben die Möglichkeit sich dann an die Verbraucherzentralen zu wenden, die gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleitet.

Sie als Verbraucher haben also durchaus die Möglichkeit sich gegen Werbeanrufe zur Wehr zu setzen!



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