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Telekommunikationsgesetz: Die Bundesrepublik auf der Anklagebank


30.04.2007 (S. Petersohn) Kategorie: Politik

Bild: www.welt.de

Der schnelle Internetzugang deutscher Bundesbürger über ein modernes Glasfasernetz, das so genannte VDSL-Netz, ist auf internationaler Ebene zu einem kontroversen Thema avanciert. Die Rede ist von der umstrittenen Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch die Bundesregierung, welche der deutschen Telekom einen zeitweilig regulierungsfreien Ausbau dieses neuen Glasfasernetzes ermöglichen soll.

Für den neuen Telekom-Chef René Obermann ist das drei Milliarden Euro teure VDSL-Netz ein wichtiger Baustein, um Europas größten Telekomkonzern auf dem Heimatmarkt zu behaupten. Dort wurde die Marktstellung des Konzerns durch einen Kundenschwund im Festnetzbereich bedeutend geschwächt.

Nach Meinung der Bundesregierung ist eine Regulierung durch die Bundesnetzagentur in diesem Bereich nicht notwendig. Es handele sich dabei um einen neuen Markt, bei dem sich ein nachhaltiger Wettbewerb langfristig gesehen noch entwickeln würde.

Die staatlich legitimierte Begünstigung der Deutschen Telekom wird vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) kritisch kommentiert: „Damit ermöglicht die Bundesregierung der Deutschen Telekom AG zumindest zeitweise ein neues Monopol aufzubauen, um die vom Ex-Monopolisten geforderten ‚Pioniergewinne’ und damit überhöhte Endkundenpreise durchsetzen zu können.“

Auch die Europäische Kommission mahnte bereits im letzten Jahr an, dass die Gesetzesneuerung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den EG-Vertrag verletze. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, dessen Ministerium in Sachen „Lex Telekom“ federführend war, teilte diese Ansicht nicht. Nun kommt es zu einem beschleunigten Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesrepublik wegen der im Telekomgesetz festgeschriebenen Regulierungspause. Die Deutsche Telekom wird so als marktbeherrschendes Unternehmen einseitig bevorzugt. Sie verstößt damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht und die seit 2002 europaweit angewandten Telekom-Regeln.

„Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission“, hieß es seitens der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding.

Eine Rüge droht zudem auch aus Übersee. Die Brüsseler EU-Kommissarin Viviane Reding teilte der Berliner Zeitung mit, dass die USA Signale für eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegeben hätten. Auch andere Länder könnten sich der Klage anschließen. Die temporäre Duldung eines Monopols und die Unterbindung fairen Wettbewerbs wurden bereits vor der Verabschiedung des TKG-Gesetzes vom US-Handelsministerium kritisiert. Seitdem das Gesetz in Kraft ist, kann ein rechtliches Verfahren vor der WTO eingeleitet werden. Die Gesetzesneuerung verstößt gegen das fundamentale Prinzip der Wettbewerbsfreiheit, das für alle Mitglieder – dementsprechend auch Deutschland – gilt.

Die Bundesregierung, welche eine beträchtliche Menge an Telekom-Aktien besitzt, steht nun also seit Februar 2007 in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht im internationalen juristischen Kreuzfeuer. Die Missachtung des Gemeinschaftsrechts wirft ohne Zweifel einen Schatten auf die deutsche Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar 2007 unter Kanzlerin Angela Merkel begann.

Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche Regierung daher in dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren vor der Kommission Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ein gemeinschaftsfreundlicheres Verhalten in Wettbewerbsfragen dient nicht zuletzt auch den europäischen Verbrauchern.



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