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EU und USA positionieren sich gegen umstrittenes Telekom-Gesetz


12.05.2007 (M. Mühlbauer) Kategorie: Politik

Bild: www.startseiten24.de

Internationale Kritik erntete das neue deutsche Telekommunikationsgesetz, das am 24. Februar 2007 in Kraft getreten ist. Die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, Viviane Reding, äußerte sich gegenüber der Berliner Zeitung verärgert darüber, dass die Bundesregierung „trotz Warnungen uneinsichtig“ blieb. Eine solche Hinwegsetzung über die Gesetzgebung der Europäischen Union bezeichnete sie als inakzeptabel.

Reding kündigte an gegen die im neuen Telekommunikationsgesetz verankerte Ausnahmeregelung über das VDSL-Netz (Very High Data Rate Digital Subscriber Line) der deutschen Telekom ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anzustreben. Durch die Definition des Hochgeschwindigkeitsnetzes als neuen Markt, wird eine zeitlich unbefristete Befreiung von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur erreicht.

Klagen gegen dieses Vorgehen können von nationalen Konkurrenten der Telekom eingereicht werden. Außerdem sei denkbar, dass andere Länder beim Welthandelsgericht gegen das Gesetz vorgehen, so die Kommissarin. Signale in dieser Richtung kämen von den Vereinigten Staaten von Amerika.

Schon vor der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes wurde das Bundesministerium für Wirtschaft über die Besorgnis der Amerikaner bezüglich der praktischen Monopolisierung des VDSL-Netzes und der darin begründeten Verzerrung des Wettbewerbs in Kenntnis gesetzt. Der Staatssekretär für internationalen Handel im Handelsministerium der Vereinigten Staaten, Franklin Lavin, hatte in seinem Schreiben gefordert, den Bedenken gegen das Gesetz Beachtung zu schenken.

In ähnlicher Weise äußerte sich das Büro des Handelsbeauftragten der Regierung der Vereinigten Staaten. Im Jahresbericht zum Kommunikationsmarkt kritisierte es die „offensichtliche Billigung eines temporären Monopols“. Eine weitere skeptische Beobachtung der Vorgänge in Deutschland werde folgen.

Das im Telekommunikationsgesetz juristisch fixierte Monopol der Telekom in Hinsicht auf den VDSL-Markt ist unvereinbar mit den Verpflichtungen Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welthandelsorganisation. Der Europäischen Union liegt ebenfalls das Konzept des freien Wettbewerbs zu Grunde, das gerade von der deutschen Ratspräsidentschaft nicht untergraben werden darf.



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