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Urheberechtsverletzung in der Musikbranche


26.05.2007 (S. Vahle) Kategorie: Panorama

Bild: www.mcm.net

Urheberrechtsverletzungen sind in der Musikbranche keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Künstler sich an der kreativen Arbeit anderer bereichern. Sie verwenden Teile aus bereits bestehenden Musikstücken in ihren Songs, ohne dafür die Erlaubnis des ursprünglichen Erzeugers zu haben. Dieses Vorgehen führt immer wieder zu Streitfällen.

Aktuellstes Beispiel ist der Nelly-Furtado-Song „Do it“ von dem 2006 erschienenen Album „Loose“. Der Produzent Timothy Z. Mosley, alias Timbaland, wird beschuldigt, für den Titel einen Song aus der Demoszene benutzt und dabei die Urheberrechte verletzt zu haben. Bei Demos handelt es sich um digitale Kunst, die aus computergenerierten Grafiken und musikalischen Kompositionen besteht.

Das Musikstück, welches Timbaland benutzt haben soll, stammt von dem Komponisten Janne Suni und heißt „Acidjazzed Evening“. Das Stück hat auf dem Demoszenewettbewerb „Assembly 2000“ den ersten Platz gewonnen. Danach hat Janne Suni seinen Song zum freien Herunterladen ins Internet gestellt, was aber nicht für die kommerzielle Vermarktung gilt.

Die verwendete Version in Timbalands produziertem Hit „Do it“ stammt von dem Norweger Glenn Rune Gallefoss, der – mit der Erlaubnis von Janne Suni – „Acidjazzed Evening“ auf dem Klangerzeugungschip SID des 80er Jahre Kultcomputers C64 umgesetzt hat. Timbaland hat sich aber nicht nur von dem Stück inspirieren lassen, sondern es in „Do it“ komplett übernommen, ohne sich eine Genehmigung des Autors zu besorgen. Auf der Internetseite „YouTube“ befindet sich ein Video, welches die beiden Versionen direkt miteinander vergleicht und die Übereinstimmung belegen möchte.

Der Fall macht seit Anfang des Jahres auf verschiedenen Internetseiten die Runde und hat dadurch an Popularität gewonnen. Timbalands Äußerungen zu den Vorwürfen in einem Radiointerview zeugen keineswegs von Verständnis und Reue. Für ihn ist das ganze ein Witz und er bezeichnet Janne Suni als „Videospiel Idiot“. Die Frage, ob er jemals von anderen Musikern geklaut hätte, verneint er deutlich. Timbaland bezeichnet sein Vorgehen nicht als Diebstahl, sondern als „Sampling“. Hierbei wird ein Teil eines Musikstückes in einem neuen musikalischen Zusammenhang verwendet. Früher war dies ein übliches Vorgehen in der Hip-Hop-Musikszene. Nach der heutigen Rechtslage handelt es sich aber auch hierbei um eine Urheberrechtsverletzung, sobald der Hörer das verwendete Sample wieder erkennen kann.

Seit September 2006 beschäftigen sich Janne Sunis Anwälte mit der Angelegenheit. Dass es sich hierbei nicht um den einzigen Fall von Plagiatismus in der Musikbranche handelt, zeigen frühere Gerichtsurteile. Bekanntes Beispiel ist „Kernkraft 400“ von der Gruppe Zombie Nation aus dem Jahr 1999. Dabei handelt es sich um ein Remake des Soundtracks vom C64-Spiel „Lazy Jones“ von David Whittaker. Auch der holländische Charthit „You’ve got my love“ von Bas „Bastian“ Bron wurde von den Musikern Jeroen Tel und Reyn Ouwehand übernommen. In beiden Fällen entschieden die Gerichte zu Gunsten der ursprünglichen Musiker. Daher stehen auch Janne Sunis Chancen nicht schlecht.

Die Bekanntheit des Falles im Vergleich zu vorherigen Beispielen liegt zum einen sicher an dem Bekanntheitsgrad des amerikanischen Produzenten Timbaland und zum anderen an der Aktualität sowie der Beliebtheit des Nelly-Furtado-Albums „Loose“. Aber auch Timbalands überhebliches Verhalten und seine beleidigenden Kommentare tragen in gewissem Maße zu dem Wirbel bei.

Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung ist in jedem Fall ein brisantes wie auch wichtiges Thema. Hierbei spielt es keine Rolle, um welche Art Kunst es sich handelt. Das Urheberrecht gewährleistet den Schutz der geistigen und kreativen Arbeit eines Künstlers.

Glauben Sie, dass Timbaland die Musik geklaut hat? Diskutieren Sie mit uns im Life-Go-Forum.



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