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Tatsächlich Neuwahlen - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


27.08.2005 (R. Uhlen) Kategorie: Politik

Bild: www.aref.de

Es war ein beschwerlicher Weg, den Bundeskanzler Gerhard Schröder am 22. Mai 2005 wählte, als er beschloss, dass es im Herbst Neuwahlen geben solle.

Seine Fraktion musste seinen Vorschlag billigen, indem sie ihn mit voller Absicht die Vertrauensfrage vor dem Bundestag verlieren ließ. Der Bundespräsident musste der Auflösung des Parlaments zustimmen, eine Entscheidung, mit der er sich bis zum 21. Juli Zeit gelassen hatte, dann aber überzeugt mit „Ja“ beantwortete. Während der Wahlkampf in Deutschland bereits tobte, verhandelten hinter verschlossenen Türen die Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, ob diese Neuwahl überhaupt verfassungskonform sei.

Am Donnerstag, den 25. August, gaben nun auch sie grünes Licht. Unter Zeitdruck zwar, wie der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer zugab, doch mit deutlicher Mehrheit. Nur einer der acht Richter des 2. Senats machte von seinem Minderheitsvotum gebrauch und stimmte gegen die Zulassung von Neuwahlen.

Bundesverfassungsrichter Joachim Jentsch begründet seine abweichende Meinung damit, dass es angeblich keine Anzeichen dafür gebe, dass sich der Bundeskanzler nicht mehr auf die Unterstützung des Parlaments und seiner Fraktion verlassen könne; der Ausgang seiner Vertrauensfrage sei demnach „konstruiert“ gewesen. Dies ist auch die Meinung der SPD-Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann, die in Karlsruhe geklagt hatte und die nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als endgültigen Schritt in eine „Kanzlerdemokratie“ sieht.

Genau diese Gefahr sehen die sieben anderen Richter aber nicht, da es erst zu Neuwahlen gekommen sei, nachdem der Bundeskanzler, das Parlament und der Bundespräsident für diese gestimmt hatten. Ein Missbrauch sei bei so vielen Instanzen auszuschließen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehren sich nun die Stimmen, die ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages fordern. Der zweite Kläger gegen die Neuwahl, Werner Schulz, der im Gegensatz zu Jelena Hoffmann das Urteil annimmt, fordert nun stattdessen eine rasche Änderung des Grundgesetzes. In anderen Staaten in der Verfassung verankert, fehlt dem Parlament in Deutschland die Möglichkeit sich selbst auflösen zu können. Denkbar wäre ein Verfahren, in dem der Bundestag mit Zweidrittel- oder sogar erst mit Dreiviertel-Mehrheit selbst die Möglichkeit hätte, Neuwahlen anzuberaumen. Dadurch wäre die so umstrittene Vertrauensfrage, der sich Kanzler Schröder bedient hatte, unnötig und das Verfahren ohne Zweifel verfassungskonform.

In vielen Wahlkreisen wurden die Wahlbenachrichtigungen bereits verschickt. Ob es aber einen Regierungswechsel geben wird und wie dieser aussähe, bleibt weiter ungewiss. Laut der „Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen“ vom 26. August dürften CDU/CSU und FDP die Mehrheit erreichen, im Beliebtheitsbarometer steht Gerhard Schröder allerdings mit 47% der Wähler, die ihn als Regierungschef wünschen, weiterhin deutlich vor den 42% seiner Herausforderin Angela Merkel.

Es bleibt also spannend.



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