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Zwangshochzeit - Gentechnik und Biolebensmittel in der EU-Öko-Verordnung


27.07.2007 (S. Petersohn) Kategorie: Europa

Bild: www.wdr.de

Im Juni 2007 öffnete Brüssel mit der verabschiedeten EU-Öko-Verordnung der Gentechnik ein weiteres Einfallstor in den europäischen Lebensmittelmarkt. Die Verordnung enthält Regelungen, die für die Biolebensmittelbranche äußerst folgenreich sein werden. So dürfen von nun an chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stoffe, die auch unter Zuhilfenahme der Gentechnik hergestellt wurden, in Biolebensmitteln verwendet werden. Die Bedingung dafür ist die Nichtverfügbarkeit von gleichwertigen Stoffen in Bio-Qualität.

Eine weitere Klausel, die zu einer deutlichen Verwässerung der hohen Qualitätsstandards von Ökoprodukten führen wird, ist der Gentechnik-Kennzeichnungs-Grenzwert. Biologisch angebaute Nahrungsmittel können fortan wie konventionelle Lebensmittel bis zu 0,9 Prozent mit gentechnisch veränderten Organismen belastet sein, ohne dass eine Kennzeichnung für die Verbraucher erfolgen muss.

Die Regelung sei dazu gedacht, die Ökobauern vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren, wenn es zu einer geringfügigen Kontamination ihrer Produkte mit gentechnisch verändertem Saatgut käme. Nach den bisherigen strengen Vorgaben verursacht bereits eine 0,1-prozentige Verschmutzung einen deutlichen Absatzverlust, da die Abnehmer der Produkte streng auf die Einhaltung der ökologischen Produktionsrichtlinien achten. Erst ab einer Kontaminierung von 0,9 Prozent greift das Verursacherprinzip und der geschädigte Bauer erhält einen Schadensersatz.

Zahlreiche Ökoverbände, wie der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BOELW), bezeichnen diesen Teil der Verordnung als schwerwiegenden Fehler. Das geschieht nicht zu Unrecht. Bio-Produkte sind so beliebt wie nie zuvor. Der Markt für ökologisch angebaute Lebensmittel erfährt seit wenigen Jahren Umsatzsteigerungen im zweistelligen Bereich und dringt aus den Nischen der Reformhäuser und kleiner Bio-Läden hervor. Lebensmitteldiscounter wie Aldi, Lidl und Plus haben sich den Trend zu Eigen gemacht und selbst Bio-Produkte entwickelt.

Die hohe Nachfrage an Bio-Produkten ist eng verbunden mit dem Vertrauen, das die Verbraucher in die strengen Produktionsrichtlinien setzen. Die ökologische Landwirtschaft verschreibt sich einer nachhaltigen naturnahen Produktion von Agrarerzeugnissen. Dabei dürfen weder chemisch-synthetische Pestizide, Lebensmittelbestrahlung, synthetische Düngemittel oder sonstige Wachstumsförderer noch die Gentechnik genutzt werden.

Das Erfolgskonzept und der Sinn von Biolebensmitteln basiert gerade auf diesen Produktionsprinzipien. So gesehen erscheint die Eu-Öko-Verordnung daher noch paradoxer. Die Herabsetzung der strengen Produktionsrichtlinien wird dem Image der Branche zwangsläufig schaden. Somit wird das ursprüngliche Ziel der wirtschaftlichen Absicherung der Biobauern in sein Gegenteil verkehrt.

Die europäischen Verbraucher werden es ebenfalls nicht schätzen, wenn ihre Wahlfreiheit zwischen konventionellen und ökologisch angebauten Lebensmitteln durch die gelockerte Kennzeichnungspflicht eingeschränkt wird. Einige von ihnen möchten vielleicht Produkte kaufen, die vollständig ohne genetisch modifizierte Organismen hergestellt wurden. Es lässt sich jetzt jedoch nicht mehr eindeutig feststellen, wie hoch der Gehalt der genetisch veränderten Substanzen bis zu den ausgewiesenen 0,9 Prozent tatsächlich ist.

Die Frage ist nun, wem die Öko-Verordnung in Fragen der Gentechnik eine rechtlich gestärkte Position verschafft. Den Ökobauern und Verbänden sicherlich nicht!



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