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Seit Mitte 2006 korrigieren Wirtschaftswissenschaftler ihre Prognosen zum deutschen Wirtschaftswachstum beständig nach oben. Im März besserte das Institut für Weltwirtschaft seine Wachstumsschätzung für das Jahr 2007 von ca. 1,5% auf 2,8 % auf. Die Konjunktur wirkt sich positiv auf die deutsche Unternehmenslandschaft aus: Immer weniger Unternehmen melden Insolvenz an.
Doch der Wirtschaftsboom scheint dagegen die meisten Bundesbürger nicht zu erreichen. Die Anfang Mai 2007 veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes zu Privatinsolvenzen sind alarmierend. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2007 beantragten rund 17.200 Bürger Privatinsolvenz, wobei allein im Februar 8.200 Pleiten hinzukamen. Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum stellt das eine Steigerung von fast 25 % dar.
Der Trend steigender Anzahlen an Privatinsolvenzen ist bereits seit 2004 zu verzeichnen. Das statistische Bundesamt rechnet damit, dass die Marke von 100.000 Verbraucher-Pleiten womöglich noch in diesem Jahr erreicht werden könnte.
Die Gründe der steigenden Tendenz an Privatinsolvenzen sind vielfältig. Die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Jahr 1999 ermöglichte mit einem Erlass der Verfahrenskosten, die bis zu 2000 Euro betragen können, vielen Schuldnern erstmalig einen Weg aus der Schuldenfalle. Daraufhin stieg die Anzahl der Privatinsolvenzen rasant an, da viele Schuldner das neue Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nahmen. Die durch ein laufendes Verfahren bekannten Privatinsolvenzen sind laut eines Berichtes der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) jedoch nur die Spitze des Eisbergs, was die Überschuldung deutscher Verbraucher betrifft.
Als Hauptgründe für das Zuschnappen der Schuldenfalle nennt das WISO-Magazin die späte Abbuchung und die geringe Hemmschwelle bei der Nutzung von Kreditkarten. Auch Dispositionskredite, deren Kreditrahmen nicht nur für kurzfristige und einmalige Anschaffungen, sondern für den normalen Lebenserhalt überzogen werden, können zur Überschuldung führen. Von maßgeblicher Bedeutung sind zudem Versandhauskäufe, die den Verbraucher ebenfalls durch Kundenkonten und die Möglichkeit von Ratenkäufen den Überblick über die Kosten seines Konsumverhaltens verlieren lassen. Nicht zuletzt stellt auch der Unterhalt eines Autos einen hohen Kostenfaktor da. Zu bedenken sind die Beträge für Steuern, Versicherung und Kraftstoff, die insgesamt über den Jahresverlauf hinweg eine beträchtliche Summe ergeben können.
Nehmen die Schulden derartig überhand, dass die Forderungen von Gläubigern nicht mehr erfüllt werden können, führt der erste Weg zu einer Schuldnerberatungsstelle bzw. einem Anwalt.
Faktisch bedeutet das für den Betroffenen oft einen tiefen Einschnitt in sein Leben. Sein Vermögen wird zu geringen Preisen verwertet, die Anteile seines nicht-pfändbaren Einkommens sinken zum Teil auf Sozialhilfe-Niveau und sein Lebensstil wird beständig vom Treuhänder kontrolliert. Jedes Fehlverhalten führt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung während der so genannten Wohlverhaltensperiode.
Dank einer voranschreitenden Integration der europäischen Rechtsprechung wird nun auch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Privatinsolvenzverfahren in Frankreich, das keine Wohlverhaltensperiode beinhaltet, vom Bundesgerichtshof anerkannt. Den Deutschen steht nun also die Möglichkeit offen, sich auch durch das, juristisch gesehen, weniger strenge französische Verfahren von ihren Schulden befreien zu lassen.
Der Trend zu wachsenden Privatinsolvenzen wird dadurch womöglich weiteren Zuwachs erfahren. Die steigenden Verfahrenszahlen machen das Ausmaß der von Überschuldung Betroffenen sichtbarer. Die Europäische Gemeinschaft könnte das zum Anlass nehmen, frühzeitig vorbeugend tätig zu werden. Es sollte demnach nicht nur die Rechtsprechung zum Insolvenzverfahren, sondern auch ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Information von Verbrauchern vor Überschuldung stärker harmonisiert werden.
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