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Kinder haben Rechte


20.09.2007 (D. Düllmann) Kategorie: Politik

Bild: www.blja.bayern.de

Der 20. September ist in Deutschland als „Tag der Kinderrechte“ festgehalten. Seit der Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 sind die Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Bisher sind 191 Staaten der Konvention beigetreten.

Der internationale Kindertag ist am 20. November. Ein verbindliches Datum gibt es jedoch nicht. Der Tag wird von vielen Organisationen dazu genutzt um durch Demonstrationen und anderen Veranstaltungen auf die aktuelle Lage aufmerksam zu machen. Des Weiteren soll die Regierung an ihre Pflicht erinnert werden, Sorge dafür zu tragen, dass die Rechte auch in der Praxis umgesetzt werden.

In den Artikeln der Konvention ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Fürsorge, Schule, Ausbildung, Selbstständigkeit, Ernährung, Eigentum und Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt festgehalten. Des Weiteren wurde das Recht auf Bildung festgelegt, welches den freien Zugang zur Schule garantieren soll. Jeder soll die Chance bekommen, unterrichtet zu werden, um grundlegende Elemente des Rechnens, Lesens und Schreibens zu beherrschen. Das sind jedoch nur wenige von insgesamt 54 festgeschriebenen Artikeln.

Bereits 1924 wurden erste grundlegende Rechte, durch die Genfer Erklärung festgeschrieben. Der Völkerbund beschloss damit für den Schutz von Kindern einzutreten. Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, wurde 1945 gegründet und tritt für die Sicherung des Grundrechts auf Bildung ein.

Ein Jahr später wurde die UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, ins Leben gerufen. Vor allem um die vom Zweiten Weltkrieg Betroffenen sollte sich gekümmert werden. Mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das 1949 in Kraft trat, wurden der Schutz der Familie und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verbindlich.

1959 wurde von der UN-Generalsversammlung die Erklärung der Rechte des Kindes festgehalten, jedoch ohne rechtliche Bindung. In den 1970er Jahren wurde in Deutschland die antiautoritäre Erziehung diskutiert, und damit auch die Kinderrechte. Als Folge der Diskussion ist seit 1973 die körperliche Bestrafung in Schulen – also im öffentlichen Bereich – verboten.

Die Vereinten Nationen verabschiedeten am 20. November 1989 die internationale Kinderrechtskonvention. Ein knappes Jahr später, am 20. September 1990, tritt die Übereinkunft in Kraft. Damit bekommen die Rechte erstmals gesetzmäßigen Charakter. Seit 1990 sichern Reformen, dass die Gesetze zunehmend gestärkt werden. Die Bundesregierung ratifizierte die Konventionen am 5. April 1992.

Mitte der 1990er Jahren wurde in Deutschland der Versuch gestartet den Gesetzen Verfassungsstatus zu verleihen. Seit dem 1. Juli 2000 besteht das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, sodass körperliche Bestrafung im privaten Bereich untersagt ist.

Die Lage hat sich stark verbessert. Die Sterblichkeit der unter Fünfjährigen hat sich in den letzten 30 Jahren halbiert und die Anzahl von Kindern, die zur Schule gehen, war noch nie so hoch wie heute. Trotzdem wird noch gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen. Vor allem das Recht auf Ernährung und das Recht auf Gesundheitsversorgung sind schwer umzusetzen, da immer noch fast ein Drittel der weltweit 2,1 Milliarden Kinder und Jugendlichen in extremer Armut aufwachsen. Die Durchsetzung und Kontrolle erfordert noch viel Arbeit.

Deutschland hat den Tag der Kinderrechte für den 20. September festgelegt, da an dem Tag im Jahr 1990 die Übereinkunft in Kraft trat. Auch dieses Jahr wird der Tag wieder Anlass dazu sein, auf die Problemlage aufmerksam zu machen.



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